Zustands- und Funktionsprüfung
- Zustands- und Funktionsprüfung ist Profiarbeit.
Die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen ist in NRW in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Prüfumfang / Prüfzeitpunkt
Was muss geprüft werden?
Bei einer Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß SüwVO Abw, sind private Abwasserleitungen zu prüfen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen (SüwVO Abw).
Der Grundstückseigentümer muss alle Teile der Abwasserleitung prüfen, die nach Ortsrecht (Satzungsrecht) nicht Bestandteil der öffentlichen Anlage sind. In Abhängigkeit von der Satzung kann das auch die Grundstücksanschlussleitung (Abwasserleitung zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Hauptkanal) sein. Ist die Grundstücksanschlussleitung nach der Satzung Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, so obliegt die Prüfung der Stadt oder Gemeinde.
Wo die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt, ist in der örtlichen Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde festgelegt. Fragen Sie dazu den Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde.
In Lüdinghausen liegt die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage an der Grundstücksgrenze (§ 2 Abs. 6 und 7 Entwässerungssatzung)
Unverzügliche Prüfung
Nach Neuerrichtung einer privaten Abwasseranlage ist im Anschluss unverzüglich eine Zustands- und Funktionsprüfung in Form einer Dichtheitsprüfung (Luft oder Wasser) nach DIN EN 1610 durchzuführen. Das liegt im Interesse des Bauherrn, der damit zugleich eine Bauabnahme und Dokumentation über die ordnungsgemäße bauliche Ausführung erhält (Gewährleistungsabnahme).
Das Gleiche gilt auch bei einer wesentlichen baulichen Veränderungen der Abwasserleitungen. Darunter wird beispielsweise der Austausch von Leitungen oder eine Erweiterung von abwasserrelevanten Anlagen (z.B. Anschluss weiterer Entwässerungsgegenstände) verstanden. Zu prüfen sind dann nicht nur die veränderten bzw. neu gebauten Leitungen, sondern die Prüfpflicht bezieht sich dann auf die gesamte private Entwässerungsanlage.
Erstprüfung
Generell gilt, dass bestehende Abwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden müssen (§ 61a LWG NRW). Abweichend von diesem Termin sind aber für Lüdinghausen durch die „Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Festlegung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW“ die Fristen für verschiedene Bereiche der Stadt genau festgelegt.
nach oben
Prüfverfahren
Wie können Zustand- und Funktion der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?
Häufig befinden sich in den Leitungen Verschmutzungen und Ablagerungen. Daher ist vor der eigentlichen Untersuchung i.d.R. eine Reinigung erforderlich. Die Untersuchung ungereinigter Leitungen kann zu unbrauchbaren Ergebnissen führen.
Anschließend kann mit der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen werden. Grundsätzlich gibt es hierzu nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143 Teil 6, DWA A 142) drei Verfahren:
- optische Inspektion
- Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
- Druckprüfung mit Wasser oder Luft
Welches Verfahren als Nachweis der Dichtheit zu wählen ist, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.
Für Lüdinghausen gilt generell jedoch:
- Bei nach dem 31.03.2009 neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist in der Regel eine Druckprobe vor der Inbetriebnahme mit Wasser oder Luft durchzuführen
- Bei bestehenden, noch nie geprüften Leitungen (Erstprüfung) ist in der Regel auch eine optische Inspektion ein ausreichendes Mittel.
Überblick zu den Einsatzbereichen der Prüfverfahren
Der anerkannte Sachkundige wählt das Prüfverfahren nach den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) aus.
Die Zustands- und Funktionsprüfung kann nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN 1986-30 und DIN EN 1610 erfolgen.
Die optische Inspektion ist danach die Standardprüfung, denn sie ermöglicht die Erfassung des baulichen Zustands, die Dokumentation der Leitungen (Zustandsprotokolle, Video und Lageplan), die Ortung und Erfassung unbekannter Leitungsverläufe sowie die Erkennung und Lokalisierung von Rohrschäden oder Verstopfungsrisiken.
Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft ist zusätzlich erforderlich für:
- Abwasserleitungen, die neu errichtet oder renoviert wurden.
- Abwasserleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, die gewerbliches Abwasser führen.
- Abwasserleitungen in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone II).
- Abwasserleitungen in Fremdwassersanierungsgebieten, wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vorgibt.
Welche Ergebnisse liefert die Zustands- und Funktionsprüfung?
Die Bescheinigung mit dem dokumentierten Prüfergebnis ist dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen innerhalb eines Monats nach der Prüfung unaufgefordert vorzulegen.
Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!
Die Dokumentation muss zwingend enthalten:
- Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjekts (Straße, Hausnummer, Gebäudebezeichnung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, Darstellung der gesamten Abwasserleitungen mit eindeutiger Kennzeichnung der geprüften Leitungsbestandteile und deren Dimensionen (Längen und Nennweiten)
- Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden (TV-Untersuchung, Wasser, Luft mit Angabe des beaufschlagten Drucks) und Angabe des angewandten technischen Regelwerks;
- Beschreibung der Ergebnisse der Prüfung (bei der TV-Inspektion/durch Inaugenscheinnahme erkannte Schäden, festgestellter Wasserverlust bzw. Druckänderungen usw.) mit folgendem Inhalt:
- Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßer Anschluss vorliegt (kein Drainagewasseranschluss an den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal oder sonstiger Fehlanschluss z.B. Niederschlagswasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt bzw. Schmutzwasser in den Regenwasserkanal eingeleitet),
- Endergebnis der Prüfung der Leitung (dicht/undicht); möglichst mit EDV-gestütztem Prüfprotokoll
- bei einer Untersuchung mit TV-Kamera ist ein Video-, eine CD-ROM oder eine DVD zu fertigen mit Datum und Uhrzeit in der Anzeige
- Datum der Prüfung
- Name und Unterschrift des Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat.
Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einemnegativen Ergebnis muss saniert werden. Vorab ist allerdings eine optischeInspektion erforderlich, da aus der Wasserdruckprüfung keine konkreten Aussagenüber vorhandene Schäden und erforderliche Sanierungsmaßnahmen abgeleitetwerden können.
Bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, die TV-Inspektion vor der Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen.
nach oben
Sachkundige
Wer darf die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.
Die Anforderungen an die Sachkunde sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) festgelegt.
In der Verordnung ist festgelegt, welche Anforderungen von Sachkundigen erfüllt werden müssen, um auf der NRW-Landesliste als „anerkannter Sachkundiger" geführt zu werden.
Wie findet man anerkannte Sachkundige?
Hier finden Sie die NRW-Landesliste der anerkannten Sachkundigen.
Warnung vor unseriösen Anbietern!
- Video: Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW
Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen – gibt es auch hier schwarze Schafe!
In manchen Städten sind Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt unterwegs ist.
Keine dieser Firmen ist im Auftrag des Abwasserwerkes der Stadt Lüdinghausen oder der Stadt Lüdinghausen unterwegs!
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Holen Sie sich möglichst mehrere vergleichbare Angebote verschiedener Fachfirmen ein.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich bei dem Prüfer um einen „anerkannten Sachkundigen“ handelt. Schauen Sie dazu in die Landesliste. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen oder bei der Verbraucherzentrale NRW nach.
nach oben
Kosten
Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?
- Vermeiden Sie unnötige Kosten!
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.
Wie können Kosten eingespart werden?
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
- Einholen mehrerer Angebote.
- Kooperation mit der Stadt bei Inspektionsarbeiten am öffentlichen Kanal.
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
- Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
- Getrennte Beauftragung von Prüfung und Sanierung.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.
nach oben